Seit dem 1. Januar 2021 verlangt die EU‑Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 eine starke Authentifizierung für Online‑Kartenzahlungen. Dabei müssen zwei von drei Sicherheitsfaktoren erfüllt sein: Wissen (z. B. Passwort, PIN), Besitz (z. B. Mobiltelefon) und Inhärenz (z. B. Fingerabdruck, Face ID).
Welche zwei Faktoren abgefragt werden, hängt von dem jeweiligen Bankinstitut ab.
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